Händlervereinbarung

Händlervereinbarung

Sportanmeldung ist eine Marker der Dr. Krobath Medien GesbR Scheibenweg 36, 8680 Mürzzuschlag, Österreich info@sportanmeldung.at

1. Über uns.
1.1 Sportanmeldung.
Willkommen bei Sportanmeldung. Wir betreiben eine Ticketbuchungs- und Registrierungsplattform und betrachten es als unsere Mission, Menschen aus aller Welt durch Live-Events zusammenzubringen. Über unsere Plattform, unsere mobilen Apps und unsere Services ermöglichen wir es Menschen rund um den Globus, Events zu erstellen, zu entdecken, miteinander zu teilen und Tickets zu buchen.

1.2 Die Services.
Die Produkte, Funktionen und Angebote von Sportanmeldung werden (a) online über verschiedene Sportanmeldung-Objekte (b) außerhalb der Plattform über verschiedene Services wie RFID-, Einlassmanagement-, Sponsoring- und Marketing- bzw. Vertriebsservices und (c) über mobile Anwendungen, Webseiten, Anwendungsprogrammierschnittstellen und Subdomänen („Anwendungen“) verfügbar gemacht. (a), (b) und (c) werden hierin gemeinsam als “ Sportanmeldung-Objekte“ oder „Services“ bezeichnet. 

1.3 Veranstalter und Verbraucher.
Im Sinne dieser Händlervereinbarung bezieht sich der Begriff „Veranstalter“ auf Personen, die auf den Services Events erstellen, veröffentlichen oder bewerben, die dort Verbrauchern angezeigt werden, die unsere Services nutzen, (a) um Informationen zu Events zu konsumieren oder daran teilzunehmen („Verbraucher“), oder (b) aus einem beliebigen anderen Grund. Veranstalter, Verbraucher und Dritte, die unsere Dienste nutzen, werden in diesen Nutzungsbedingungen kollektiv als „Benutzer“, „Sie“ usw. bezeichnet.

2. Unsere Händlervereinbarung.
2.1 Zweck.
Die folgenden Richtlinien enthalten die Bedingungen, unter denen Veranstalter die Services für die Erstellung, Bewerbung und/oder Entgegennahme von Verkaufserlösen im Falle von Events nutzen können, für die Tickets und/oder Registrierungen verkauft werden (diese „Händlervereinbarung“). Durch Ihre Einverständniserklärung mit den Nutzungsbedingungen erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Händlervereinbarung in der aktuellen Fassung einverstanden und schließen einen verbindlichen Vertrag mit Sportanmeldung, dessen Geltungsbereich die Erstellung, Bewerbung und/oder Entgegennahme von Verkaufserlösen im Falle von Events umfasst, für die Tickets/Registrierungen verkauft werden.

3. Zusätzliche Registrierungsinformationen.
3.1 Zusätzliche Informationen.
Im Rahmen der Erstellung eines kostenpflichtigen Events oder jederzeit danach kann Sportanmeldung von Ihnen verlangen, zusätzliche Informationen (über die zur Registrierung für die Services erforderlichen Daten hinaus) bezüglich Ihrer Person bereitzustellen sowie ggf. Informationen bezüglich der von Ihnen vertretenen juristischen Person und der Direktoren/wirtschaftlichen Eigentümer der von Ihnen vertretenen juristischen Person (zusammen „zusätzliche Registrierungsdaten“). Zu den zusätzlichen Registrierungsdaten können beispielsweise aktuelle Adresse, Firmenname, Produktbeschreibungen, Website-Adresse, Bankkontodaten oder sonstige Zahlungsinformationen, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Ausweis- oder Führerscheinnummer, Herkunftsland, Kopien von staatlichen Ausweisdokumenten und andere personenbezogene Daten gehören. Diese Informationen können dafür verwendet werden, Ihre Identität sowie die Gültigkeit und/oder Zulässigkeit Ihrer Transaktionen und/oder Ihre Berechtigung zur Nutzung der Services für kostenpflichtige Events zu überprüfen. Sie willigen ein: (a) diese Informationen rechtzeitig, genau und vollständig bereitzustellen sowie (b) diese Informationen zu verwalten und ggf. unverzüglich zu aktualisieren, damit sie immer zutreffend und vollständig sind.

3.2 Ermächtigung zur Offenlegung.
Der Veranstalter stimmt zu, dass es Sportanmeldung erlaubt ist, Registrierungsdaten (wie in den Nutzungsbedingungen definiert), zusätzliche Registrierungsdaten und Informationen bezüglich Ihrer Events und Transaktionen im Rahmen der Services an unsere Zahlungsabwicklungspartner (wie nachstehend definiert), Bezahlkartensysteme (wie nachstehend definiert) und die Betreiber alternativer Bezahlsysteme (wie nachstehend definiert) sowie an Ihre Bank oder ein anderes Finanzinstitut weiterzugeben, soweit solche Dritte in Ihre Events bzw. Transaktionen involviert sind. Darüber hinaus ermächtigen Sie Sportanmeldung, Ihre Registrierungsdaten und zusätzlichen Registrierungsdaten zu überprüfen sowie Sie von Dritten, darunter Kreditauskunfteien, überprüfen zu lassen.

3.3 Nichtbereitstellung.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Sportanmeldung-Konto zu sperren oder fällige Zahlungen an Sie einzubehalten, falls wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass Ihre Registrierungsdaten oder zusätzlichen Registrierungsdaten ungenau sind, bzw. wenn Sie nicht alle Registrierungsdaten oder zusätzlichen Registrierungsdaten innerhalb des entsprechenden Zeitrahmens bereitstellen.

4. Zahlungsmethoden; Zahlungsvorgang.
4.1 Überblick.
(a) Zahlungsmethoden.
Veranstalter können bezüglich der Entgegennahme von Verkaufserlösen für kostenpflichtige Events zwischen zwei Zahlungsabwicklungsoptionen wählen: (i) der „unterstützten Zahlungsabwicklung“, auch „Facilitated Payment Processing, FPP“, d. h. der Entgegennahme von Erlösen (zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass hierzu unter anderem der Ticketnennwert, die Sportanmeldung-Zahlungsabwicklungsgebühren, Steuern und sonstige Abgaben zählen) aus dem Verkauf von Tickets, Registrierungen und Merchandising-Artikeln (oder anderen Artikeln) und der Einwerbung von Spenden über die Services (zusammen „Eventregistrierungsgebühren“) mithilfe der Zahlungsdienste Dritter, z. B. PayPal®, und (ii) der “ Sportanmeldung-Zahlungsabwicklung“, auch “ Sportanmeldung Payment Processing, SPP“ oder „SPP-Service“, bei der Sportanmeldung eingeschränkt als Inkassobevollmächtigter des Veranstalters handelt, und zwar für den Einzug von Eventregistrierungsgebühren über seine Zahlungsabwicklungspartner (wie nachstehend definiert).
(b) Aufgabe von Sportanmeldung.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Sportanmeldung Veranstaltern keinerlei Bank-, Einlagen-, Wertaufbewahrungs-, Versicherungs- oder sonstige Finanzdienstleistungen anbietet, mit der Ausnahme, dass es für Veranstalter, die SPP wählen, eingeschränkt als Inkassobevollmächtigter handelt, wie nachstehend dargelegt. Um den SPP-Service bereitstellen zu können, nutzt Sportanmeldung Drittanbieter-Gateways, Zahlungsabwicklungsfirmen, abrechnende Banken und/oder Händlerbanken, zu denen wir Geschäftsbeziehungen haben (zusammen „Zahlungsabwicklungspartner“); sowohl Veranstalter als auch Sportanmeldung unterliegen den Regelungen und Vorschriften dieser Zahlungsabwicklungspartner. Zur besseren Übersicht zeigt Sportanmeldung in Ihrem Sportanmeldung-Konto einen Saldo der Erlöse für Ihre Events an, wobei dieser Saldo jedoch lediglich den Betrag an Eventregistrierungsgebühren widerspiegelt, der über einen Zahlungsdienst Dritter (FPP) bzw. von unseren Zahlungsabwicklungspartnern (SPP) eingezogen wurde, und im Fall von SPP nur eine allgemeine ungesicherte Forderung gegenüber Sportanmeldung darstellt und weder eine Wertanlage noch eine Einlage bzw. ein Kontokorrent.
(c) Bestätigungen.
Wenn eine Bestellung von einem Verbraucher aufgegeben und durch Sportanmeldung bestätigt wurde, generiert Sportanmeldung eine Bestätigungsnachricht und gibt eine eindeutige Bestätigungsnummer für die Bestellung des Verbrauchers aus. Der Veranstalter verpflichtet sich, vorbehaltlos alle Verpflichtungen bezüglich Tickets, Registrierungen, Merchandising-Artikeln und Spenden zu akzeptieren, einzulösen und zu erfüllen, die durch Sportanmeldung über die Services bestätigt wurden. Der Veranstalter verpflichtet sich, Verantwortung dafür zu übernehmen, die Bestätigungsnummer des Teilnehmers und/oder Eventeinschränkungen vor dem jeweiligen Event zu überprüfen.
(d) Gebühren.
Unabhängig von der gewählten Zahlungsabwicklungsoption verpflichtet sich der Veranstalter, Sportanmeldung alle geltenden Servicegebühren für über die Services verkaufte Tickets, Registrierungen und Artikel bzw. über die Services eingeworbenen Spenden zu zahlen (die „Sportanmeldung-Servicegebühr“). Soweit der Veranstalter SPP nutzt, verpflichtet er sich außerdem, Sportanmeldung die zusätzliche Sportanmeldung-Zahlungsabwicklungsgebühr für über die Services verkaufte Tickets, Registrierungen und Artikel bzw. über die Services eingeworbenen Spenden zu zahlen (die “ Sportanmeldung-Zahlungsabwicklungsgebühr“). Sportanmeldung-Servicegebühr und Sportanmeldung-Zahlungsabwicklungsgebühr variieren je nach Land und Währung der Abwicklung. Die aktuellen Gebühren sind hier abrufbar; weitere Erläuterungen bietet dieser Hilfe-Artikel. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren sich von Zeit zu Zeit ändern können; dies betrifft dann alle nach der Änderung durchgeführten Transaktionen. Darüber hinaus kann der Veranstalter von Zeit zu Zeit zusätzliche Services bei Sportanmeldung anfordern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Marketing und Werbung, Geräteverleih, Bereitstellung von Servicekräften vor Ort, Ticketdruck und individuelle Kundenbetreuung; diese Services können von Sportanmeldung nach eigenem Ermessen bereitgestellt werden und zu Bedingungen, die Gegenstand einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sind. Gebühren für solche zusätzlichen Services (die „Zusatzgebühren“) werden gegenüber dem Veranstalter offengelegt, bevor dieser die Services akzeptiert. Die Sportanmeldung-Servicegebühr, die Sportanmeldung-Zahlungsabwicklungsgebühr und die Zusatzgebühren werden hierin gemeinsam als „Gebühren“ bezeichnet. Neben diesen Gebühren kann Sportanmeldung Ihnen Recherchearbeiten zum Standardsatz in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Recherchen, die erforderlich sind, um auf eine gerichtliche Vorladung, Beschlagnahmung oder Pfändung Ihres Kontos durch Dritte oder Regierungsbehörden zu reagieren, und (2) Recherchen und Aktivitäten, die erforderlich sind, um eine Änderung des Gläubigers gemäß dem Uniform Commercial Code (wie unten näher erläutert) oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Sportanmeldung kann Verbrauchern in Bezug auf Ticketverkauf, -verarbeitung und -abfertigung sowie den Zugriff auf bestimmte Sportanmeldung-Inhalte und -Services verschiedene Gebühren in Rechnung stellen, die nicht an die Veranstalter weiterberechnet werden. Die Festsetzung und Bewertung dieser Gebühren erfolgt nach unserem alleinigen Ermessen.

4.2 Unterstützte Zahlungsabwicklung (FPP).
(a) Unabhängiges Verhältnis.
Bei Nutzung von FPP führen Veranstalter und Verbraucher die jeweiligen Zahlungstransaktionen über einen Drittanbieter durch und sind dabei an die geltenden Nutzungsbedingungen des betreffenden Service gebunden. Der Veranstalter zieht sämtliche Eventregistrierungsgebühren über den betreffenden Drittanbieter ein und Sportanmeldung übernimmt keinerlei Verpflichtung oder Haftung im Hinblick auf diesen Einzug bzw. die Erfüllung oder Nichterfüllung durch den Drittanbieter.
(b) Rechnungen.
Rechnungen für die im Vormonat angefallenen Gebühren werden dem Veranstalter monatlich zugestellt, wobei dieser im Falle unseres Versäumnisses einer rechtzeitigen Rechnungsstellung nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen entbunden wird. Alle Rechnungen sind nach Zustellung innerhalb von dreißig (30) Tagen fällig und zahlbar.

4.3 Sportanmeldung-Zahlungsabwicklung.
(a) Risikoübernahme.
Wenn Sie SPP angefragt haben, entscheidet Sportanmeldung nach Erhalt der zusätzlichen Registrierungsdaten nach eigenem Ermessen, ob Sie zur Nutzung von SPP berechtigt sind. Falls Sie nicht zur Nutzung von SPP, aber ansonsten zur Nutzung der Services berechtigt sind, benachrichtigt Sie Sportanmeldung; Sie können dann zu FPP wechseln, es sei denn, Sie sind deshalb nicht zur Nutzung von SPP berechtigt, weil Ihr Event ein verbotenes Event ist, Sie ein verbotener Händler sind und/oder Ihre Transaktionen verbotene Transaktionen sind, jeweils wie in Abschnitt 5 dieser Händlervereinbarung definiert. Aus Risikomanagement- und Sicherheitsgründen sowie aufgrund der von unseren Zahlungsabwicklungspartnern gestellten Anforderungen kann es vorkommen, dass wir nach eigenem Ermessen ein Transaktionslimit für den Betrag einer von Ihnen über SPP abgewickelten Transaktion festlegen, wobei Sie uns ermächtigen, jede über diesem Limit liegende Transaktion abzulehnen. Gemäß Abschnitt 4.3(f) verlangen wir von Ihnen zudem möglicherweise nach eigenem Ermessen die Bildung von Rücklagen.
(b) Zahlungsvorgang.
Bei Nutzung von SPP erfolgt die Zahlungsabwicklung unmittelbar über unsere Zahlungsabwicklungspartner. Innerhalb von fünf (10) Werktagen nach Abschluss eines Events veranlasst Sportanmeldung seine Zahlungsabwicklungspartner, sämtliche von diesen eingezogenen Eventregistrierungsgebühren für dieses Event an Sie auszuzahlen, abzüglich (i) aller zu diesem Zeitpunkt angefallenen Gebühren, (ii) aufgerechneter Verbindlichkeiten oder sonstiger Beträge, die Sie oder Ihre verbundenen Unternehmen uns oder unseren verbundenen Unternehmen gemäß dieser Händlervereinbarung, den Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen für von Sportanmeldung oder unseren verbundenen Unternehmen bereitgestellten Services schulden, (iii) sonstiger Abzüge gemäß dieser Händlervereinbarung sowie (iv) gemäß Unterabschnitt (f) gebildeter Rücklagen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich unter Verwendung der Informationen, die dafür vom Veranstalter auf den Services unter „Zahlungsoptionen“ angegeben wurden. Auszahlungen werden üblicherweise per ACH-Überweisung (Automated Clearing House) getätigt oder im Fall von Veranstaltern mit Eventregistrierungsgebühren in US-Dollar unter bestimmten Umständen per Scheck an eine Adresse in den USA oder Kanada gesandt. Darüber hinaus ist mit SPP unter Umständen die Zahlungsabwicklung über kartenbasierte Zahlungsnetzwerke, z. B. Visa®, MasterCard®, American Express® und Discover® (zusammen „Bezahlkartensysteme“) sowie über nicht kartenbasierte Zahlungsnetzwerke, z. B. Lastschrift, und sonstige alternative Bezahlsysteme („alternative Bezahlsysteme“), möglich. Soweit nicht in einer Vereinbarung für juristische Personen (wie nachstehend definiert und falls zutreffend) zwischen Ihnen und einem unserer Zahlungsabwicklungspartner oder einem Bezahlkartensystem festgelegt, sind Sie weder unmittelbar noch als Drittbegünstigter Teil einer Vereinbarung mit einem Zahlungsabwicklungspartner, Bezahlkartensystem oder alternativen Bezahlsystem. Darüber hinaus berechtigen Sie bei Nutzung einer bestimmten Bezahlkartenabwicklungsmethode (z. B. MasterCard, Visa oder American Express) den Eigentümer des betreffenden Bezahlkartensystems sowie etwaige verbundene Unternehmen, Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihre Website-URL unter Umständen für mediale Zwecke zu verwenden. Ungeachtet der von Sportanmeldung zur Auszahlung verwendeten Zustellungsmethode verpflichten Sie sich dazu, keine Informationen im Zusammenhang mit der Auszahlungsmethode (z. B. Scheck oder Scheckinformationen) mit Absicht oder entgegen besseren Wissens für betrügerische, missbräuchliche oder sonstige Zwecke in Zuwiderhandlung gegen diese Händlervereinbarung einzusetzen.
Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie die Verantwortung für die Wahrung der Sicherheit und Kontrolle im Zusammenhang mit Schecks tragen, die nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung für Sie ausgestellt werden. Im Falle, dass ein für Sie ausgestellter Scheck verloren geht, gestohlen wird oder anderweitig durch Betrug oder Missbrauch in den Besitz von Dritten gelangt oder eingelöst wird, stimmen Sie zu, die Verantwortung für sämtliche Verluste zu übernehmen, die aus dem Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Schecks entstehen. Sie stimmen zu, dass wir dazu berechtigt sind, im Rahmen der Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung für Sie ausgestellte Schecks auszuzahlen, unabhängig davon, wer den Scheck einlöst, und unabhängig davon, ob dieser verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder anderweitig durch Betrug oder Missbrauch in den Besitz von Dritten gelangt ist oder eingelöst wurde. Sie stimmen außerdem zu, dass wir, soweit gemäß anwendbaren Gesetzen zulässig und zusätzlich zu sonstigen in den Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung dargelegten Haftungsbeschränkungen, nicht für ausgestellte Schecks oder Verluste aus deren Verlust, Diebstahl, infolge von Betrug oder Missbrauch erlangte Inbesitznahme, Indossierung, Einlösung oder Einzahlung haften.
Sie erklären sich einverstanden, uns jegliche Forderungen, Verluste, Kosten und Schäden zu ersetzen, die uns im Zusammenhang mit für Sie ausgestellten Schecks entstehen; Sie erklären sich außerdem einverstanden, uns jegliche Forderungen, Verluste, Kosten und Schäden zu ersetzen, die uns aus jeglicher mehrfachen Einlösung oder Einzahlung eines solchen Schecks und der daraus resultierenden Doppelzahlung entstehen.
In Bezug auf ACH-Überweisungen stimmen Sie zu, dass Ihre Ermächtigung zur Einzahlung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto bei unzutreffender Angabe Ihrer Bankverbindung einschließlich der im Rahmen der zusätzlichen Registrierungsinformationen angegebenen Bankverbindung nach wie vor gilt, selbst dann, wenn Sie nicht Inhaber des Bankkontos sind. Sie stimmen zu, dass wir uns zur ordnungsgemäßen Identifizierung Ihres Kontos ausschließlich auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung verlassen können, selbst wenn diese auf ein anderes Bankkonto als das Ihre verweist. Außerdem erklären Sie sich damit einverstanden, uns etwaige Verluste und Kosten zu erstatten, die uns infolge des Vertrauens auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung entstehen.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir dazu berechtigt sind, Forderungen basierend auf dem Umfang von Rückerstattungen, strittigen Zahlungen, Rückbelastungen, Kundenbeschwerden, Betrugsvorwürfen, Änderungen an Ihrem Kreditprofil oder dem zugrundeliegenden Risikoprofil des/der Events, betrügerischem Verhalten Ihrerseits, vonseiten Ihrer verbundenen Unternehmen oder vonseiten Ihrer Bevollmächtigten oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung bzw. sonstiger anwendbarer Vereinbarungen über von Sportanmeldung oder unseren verbundenen Unternehmen bereitgestellten Services nach alleinigem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung (a) mit den von Ihnen bzw. Ihren verbundenen Unternehmen gebildeten Rücklagen gemäß Abschnitt 4. 3 zu verrechnen, (b) mit den an Sie bzw. Ihre verbundenen Unternehmen zahlbaren Eventregistrierungsgebühren oder anderen Gebühren zu verrechnen, die aus der Bereitstellung von Services durch Sportanmeldung bzw. unsere verbundenen Unternehmen entstehen, oder sowohl (a) als auch (b). Von diesem Aufrechnungsrecht können wir vor der Auszahlung der Eventregistrierungsgebühren per ACH-Überweisung oder Scheck Gebrauch machen. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Forderungen, die aus unserem Beschluss entstehen, unser Aufrechnungsrecht auszuüben. Außerdem können wir zur Rückforderung fälliger und zahlbarer Beträge von unseren in Abschnitt 4.5 dieser Vereinbarung genannten Rechten und Rechtsmitteln Gebrauch machen.
Sie erkennen an, dass wir auch dann Ihre Eventregistrierungsgebühren in Forderungen überführen können, wenn rechtliche Schritte gegen Sportanmeldung eingeleitet werden, um Geldmittel oder sonstiges Vermögen, dessen Eigentümer Sie sind und das sich in Sportanmeldungs Besitz befindet, nach US-amerikanischem Recht zu pfänden („garnishment“) oder zu beschlagnahmen („attachment“).
Sie erkennen außerdem an, dass wir gemäß Abschnitt 9-406 des Uniform Commercial Code nach Erhalt einer „Notice of Assignment“ (Abtretungsbescheid) und entsprechender Zahlungsanweisung von Ihrem Sicherungsgläubiger (Kreditgeber) ggf. zur vollständigen oder anteiligen Auszahlung Ihrer Eventregistrierungsgebühren verpflichtet sind. Bei Erhalt einer solchen „Notice of Assignment“ und entsprechender Anweisung zahlen wir den angeforderten Betrag nach Abzug unserer Gebühren und Gerichtskosten wie oben dargelegt an Ihren Sicherungsgläubiger aus, ohne Sie vorab zu informieren.
(c) Ernennung als Bevollmächtigter.
In Bezug auf Events, für die der Veranstalter SPP nutzt, ernennt der Veranstalter hiermit Sportanmeldung eingeschränkt zum Inkassobevollmächtigten, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, Zahlungen einzuziehen, die von Verbrauchern für diese Events über unsere Zahlungsabwicklungspartner abgewickelt werden. Der Veranstalter stimmt zu, dass eine Zahlung von einem Verbraucher an Sportanmeldung genauso zu behandeln ist wie eine direkte Zahlung vom Verbraucher an den Veranstalter, und verpflichtet sich, dem Verbraucher alle beworbenen Waren zu verkaufen bzw. alle beworbenen Dienstleistungen zu erbringen, als ob er die Eventregistrierungsgebühren direkt vom Verbraucher erhalten hätte, unabhängig davon, ob er die Eventregistrierungsgebühren bereits von Sportanmeldung erhalten hat. Der Veranstalter stimmt zu, dass Sportanmeldung in seiner Funktion als eingeschränkt Bevollmächtigter befugt ist, (i) Verbrauchern Umbuchungen oder Upgrades von Tickets und/oder Registrierungen zu ermöglichen (sofern der Veranstalter diese Vorgänge bei der Eventregistrierung gestattet), (ii) Erlöse gemäß dieser Händlervereinbarung im Namen des Veranstalters einzuziehen, auszuzahlen und einzubehalten, (iii) Rückerstattungen an Verbraucher gemäß Abschnitt 4.4 zu gewähren sowie (iv) Stornierungen von Kreditkartenzahlungen gemäß Unterabschnitt (g) zu verwalten. Die Ernennung von Sportanmeldung als eingeschränkt Bevollmächtigter des Veranstalters bedeutet nicht, dass Sportanmeldung eine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des Veranstalters übernimmt, und der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlungsverpflichtung von Sportanmeldung gegenüber dem Veranstalter unter dem Vorbehalt der Zahlung der Eventregistrierungsgebühren durch die Verbraucher steht. Darüber hinaus ermächtigt der Veranstalter Sportanmeldung, seine Verpflichtungen aus dieser Händlervereinbarung an bestimmte verbundene Unternehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der USA zu übertragen, wobei Sportanmeldung jedoch weiterhin für die Erfüllung seiner Verpflichtungen durch diese verbundenen Unternehmen haftbar ist.
(d) Vorauszahlung.
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Registrierungsgebühren für ein bestimmtes Event erst nach Abschluss desselben ausgezahlt werden. Sportanmeldung kann nach eigenem Ermessen entscheiden, dem Veranstalter einen Anteil der Eventregistrierungsgebühren vor dem fünften (10.) Werktag nach dem erfolgreichen Abschluss des Events auszuzahlen, wobei eine solche Vorauszahlung (i) nach Maßgabe der Bedingungen dieser Händlervereinbarung, (ii) nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Vereinbarung über die von Sportanmeldung bereitgestellten Services und/oder (iii) nach Maßgabe der Bedingungen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Sportanmeldung und dem Veranstalter erfolgen muss. Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Auszahlungen von Eventregistrierungsgebühren, die von Sportanmeldung vor dem fünften (10.) Werktag nach erfolgreichem Abschluss des betreffenden Events in Auftrag gegeben werden, lediglich Vorschüsse auf Beträge sind, die dem Veranstalter gegebenenfalls gemäß dieser Händlervereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt zustehen. In diesem Fall erkennt der Veranstalter an und stimmt zu, dass Sportanmeldung jederzeit (x) das Recht des Veranstalters auf Vorauszahlungen aufkündigen oder aussetzen kann und/oder (y) die Bedingungen solcher Vorauszahlungen (d. h. Häufigkeit, Anteil der Rücklagen, Obergrenze für aggregierte Zahlungen) ändern kann. Darüber hinaus stimmt der Veranstalter zu, dass Sportanmeldung diese Vorauszahlungen (oder einen Anteil derselben) basierend auf dem Umfang von Rückerstattungen, strittigen Zahlungen, Rückbelastungen, Kundenbeschwerden, Betrugsvorwürfen, Änderungen am Kreditprofil des Veranstalters oder auf dem zugrunde liegenden Risikoprofil des/der Events oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen zurückfordern kann. Nach Eingang des Bescheids über eine solche Forderung zahlt der Veranstalter den geforderten Teil der betreffenden Vorauszahlung unverzüglich an Sportanmeldung zurück. Der Veranstalter erkennt an und stimmt zu, dass Sportanmeldung das Recht hat, Mittel gemäß den Abschnitten 4.3(b) und 4.5(a) dieser Händlervereinbarung zurückzuhalten. Außerdem erkennt der Veranstalter seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 4.3(g) und 4.4(c) dieser Händlervereinbarung an, einschließlich der Verpflichtung, Sportanmeldung für Rückerstattungen und Rückbelastungen von Kreditkartenzahlungen zu entschädigen.
(e) Absage; Nichterfüllung.
Bei Events, die abgesagt werden oder für die nach Auffassung von Sportanmeldung das Risiko einer Absage oder Nichterfüllung besteht, erfolgen keinerlei Zahlungen an den Veranstalter, es sei denn, Sportanmeldung erhält angemessene Sicherheiten (wie von Sportanmeldung nach eigenem Ermessen festgelegt) für die Verpflichtungen des Veranstalters aus dieser Händlervereinbarung. Darüber hinaus besteht erst dann ein Anspruch auf Auszahlung der Eventregistrierungsgebühren für ein bestimmtes Event, wenn dieses erfolgreich abgeschlossen wurde. Wenn für ein abgesagtes Event bereits Zahlungen an den betreffenden Veranstalter geleistet wurden, erstattet der Veranstalter diese Zahlungen nach der Absage des Events unverzüglich an eine von Sportanmeldung benannte Zahlungsadresse zurück, damit Rückerstattungen gemäß Abschnitt 4.4 gezahlt werden können. Sie sind für die Einhaltung der Bedingungen aus Abschnitt 4.4 sowie der Anforderungen an Veranstalter-Rückerstattungsrichtlinien von Sportanmeldung verantwortlich, die die Nutzungsbedingungen ergänzen und mittels Verweis in diese aufgenommen wurden. Falls Sie Sportanmeldung nicht genügend Geldmittel zur Begleichung von Rückerstattungen wegen Eventabsage oder Nichterfüllung zur Verfügung stellen, einschließlich verbindlicher Rückerstattungen gemäß Abschnitt 4.4(c), erkennen Sie an und stimmen zu, dass der Fehlbetrag nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung fällig und zahlbar wird und bis zum vollständigen Ausgleich unserem Aufrechnungsrecht sowie den Bestimmungen der Abschnitte 4.4(f) und 4.5 dieser Vereinbarung unterliegt.
(f) Bildung von Rücklagen und Aufrechnungsrecht.
Sportanmeldung behält sich das Recht vor, einen Anteil der Eventregistrierungsgebühren und etwaiger anderer Gebühren für Services, die Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen von Sportanmeldung oder unseren verbundenen Unternehmen bereitgestellt wurden (wobei dieser Prozentsatz von Sportanmeldung nach eigenem Ermessen bestimmt wird), zur Bildung von Rücklagen einzubehalten, und zwar (i) jederzeit, wenn wir es nach eigenem Ermessen für notwendig erachten, basierend auf dem Umfang (bzw. dem erwarteten Umfang) von Rückerstattungen, strittigen Zahlungen, Rückbelastungen, Kundenbeschwerden und Betrugsvorwürfen, Änderungen am Kreditprofil des Veranstalters oder am Risikoprofil des bzw. der zugrunde liegenden Events, sowie (ii) falls es anderweitig notwendig ist, die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen, einschließlich dieser Händlervereinbarung, abzusichern oder Sportanmeldung vor betrügerischen oder missbräuchlichen Praktiken zu schützen. Das Recht von Sportanmeldung zur Bildung von Rücklagen besteht nach Eventabschluss fort, bis entweder (A) der Veranstalter bzw. seine verbundenen Unternehmen sämtliche Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen über von Sportanmeldung bzw. seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellte Services erfüllt haben und die Fristen für Rückerstattungen, strittige Zahlungen, Rückbelastungen und Beschwerden verstrichen sind oder (B) der Veranstalter bzw. seine verbundenen Unternehmen Sportanmeldung bzw. seinen verbundenen Unternehmen (nach deren eigenem Ermessen) eine angemessene Besicherung ihrer Verpflichtungen unter den Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen über von Sportanmeldung oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellte Services gewährt haben, unabhängig davon, ob diese Verpflichtungen fällig oder nicht fällig, bedingt oder nicht bedingt bzw. beziffert oder nicht beziffert sind. Darüber hinaus unterliegen die Rücklagen dem Aufrechnungsrecht gemäß Abschnitt 4.3(b). Im Fall, dass der gemäß den Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen über von Sportanmeldung oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellte Services einschließlich dieser Händlervereinbarung fällige und geschuldete Geldbetrag durch die Ausübung des Aufrechnungsrechts nicht gedeckt werden kann, so gilt er so lange als fällig und geschuldet, bis er vollständig beglichen wurde.
(g) Rückbelastung; Anfechtung.
Stornierungen von Kreditkartenzahlungen oder sonstigen Transaktionen („Rückbelastungen“) gegenüber Sportanmeldung bzw. seinen verbundenen Unternehmen (soweit nicht ausschließlich durch Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten von Sportanmeldung verursacht), die mit einem Event des Veranstalters in Zusammenhang stehen, sowie sämtliche Gebühren und Kosten für Kreditkartenzuordnungen, Zahlungsabwicklung und Anfechtung sowie Strafzahlungen und sonstige Gebühren und Kosten, die Sportanmeldung bzw. seinen verbundenen Unternehmen in Verbindung mit diesen Rückbelastungen entstehen, liegen letztendlich in der Verantwortung des Veranstalters und der Veranstalter stimmt zu, Sportanmeldung auf Anforderung für die entsprechenden Beträge zu entschädigen und diese zu erstatten. Im Rahmen der eingeschränkten Inkassovollmacht von Sportanmeldung unternimmt Sportanmeldung wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, derlei Rückbelastungen im Namen des Veranstalters anzufechten, und der Veranstalter ermächtigt Sportanmeldung hiermit dazu und erklärt sich bereit, bei diesen Vorgängen in angemessenem Rahmen mit Sportanmeldung zusammenzuarbeiten. Sportanmeldung ist jedoch nicht verpflichtet, Rückbelastungen anzufechten, bei denen nach Sportanmeldung eigenem Ermessen wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Anfechtung besteht oder die sich auf Transaktionen beziehen, für die eine Rückerstattung entsprechend den Rückerstattungsbedingungen des Veranstalters oder den Bestimmungen von Abschnitt 4.4(c) angezeigt ist. Unter Berücksichtigung der Regeln für Zahlungssysteme (wie nachstehend definiert) und des Ermessensspielraums, den diese für die Bezahlkartensysteme und alternativen Bezahlsysteme eröffnen, stimmen beide Parteien überein, dass die erfolglose Anfechtung einer Rückbelastung in keiner Weise die Verpflichtung des Veranstalters einschränkt, Sportanmeldung und seine verbundenen Unternehmen gemäß diesem Paragrafen zu entschädigen.
(h) Währungen.
Sportanmeldung bietet den SPP-Service nur für bestimmte Währungen und Regionen an, die hier aufgeführt sind. Außerdem können Eventregistrierungsgebühren, die in einer bestimmten Währung eingezogen wurden, nur in dieser Währung an den Veranstalter ausgezahlt werden. Sportanmeldung bietet keine Währungsumrechnungsservices an. Schließlich sind in Abhängigkeit von der Währung, in der Sie Eventregistrierungsgebühren einziehen, und von Ihrem Standort (Details dazu hier) möglicherweise unterschiedliche Zahlungsoptionen oder Zahlungsmethoden verfügbar.
(i) Regeln für Zahlungssysteme.
Die Bezahlkartensysteme und alternativen Bezahlsysteme erfordern, dass Sie alle geltenden Statuten, Regeln und Vorschriften beachten, die von diesen veröffentlicht werden (zusammen „Regeln für Zahlungssysteme“). Möglicherweise werden wir durch Änderungen an den Regeln für Zahlungssysteme gezwungen, diese Händlervereinbarung zu ändern. Je nachdem, welche Zahlungsmethoden Sie für SPP wählen, unterliegen Sie möglicherweise unterschiedlichen Regeln für Zahlungssysteme. Sie stimmen zu, alle jeweils geltenden Regeln für Zahlungssysteme zu beachten. Diese Regeln für Zahlungssysteme umfassen, ohne Beschränkung darauf, eine Verpflichtung, nur im guten Glauben getätigte Transaktionen einzureichen, Einschränkungen Ihrer Nutzungsmöglichkeiten für die Logos und Marken der Bezahlkartensysteme sowie die Erteilung der Befugnis, bestimmte Ihrer Informationen als Nachweis Ihrer Teilnahme an den Bezahlkartensystemen zu nutzen. Die Regeln für Zahlungssysteme sind auf den Websites der betreffenden Bezahlkartensysteme und alternativen Bezahlsysteme öffentlich zugänglich.
(j) Besondere Zahlungsbedingungen.
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten, soweit Sie die entsprechende Zahlungsoption nutzen:
i. Wiederkehrende Zahlungen/Ratenkauf. Der Veranstalter darf nach vorheriger Genehmigung durch Sportanmeldung die Sportanmeldung-Funktionen für den Ratenkauf nutzen. Wenn der Veranstalter diese Funktionen nutzt, stimmt er zu, alle erforderlichen Hinweise anzuzeigen und auch in jeder anderen Hinsicht alle anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetze, Regelungen oder Verordnungen zu beachten, einschließlich solcher zu Stornierungen und Rückerstattungen. Bei Tickets, die auf Raten gekauft werden, dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder erhöhten Preise erhoben werden und die Anzahl der Ratenzahlungen darf nicht größer sein als vier (4).
ii. Zahlung auf Rechnung. Sie haben die Möglichkeit, die Zahlung auf Rechnung als Option für Ihren SPP-Service hinzuzufügen. Wenn Sie die Zahlung auf Rechnung nutzen, müssen Sie von Sportanmeldung verlangte Bankkontodaten angeben; diese Informationen erscheinen in Rechnungen und anderen Bestätigungen, die Sportanmeldung nach Abschluss einer Transaktion auf den Services dem betreffenden Verbraucher zustellt. Der Veranstalter zieht daraufhin die Zahlung beim Verbraucher ein und markiert anschließend in einem dafür vorgesehenen Bereich der Services das Ticket bzw. die Registrierung als „bezahlt“. Sobald das Ticket des Verbrauchers als bezahlt markiert ist, wird es durch Sportanmeldung validiert, sodass es beim Scannen mit einer der Sportanmeldung-Anwendungen als gültig angezeigt wird. Es liegt allein in der Verantwortung des Veranstalters, zutreffende Bankkontodaten zu hinterlegen, sämtliche Beträge von Verbrauchern einzuziehen, ggf. Rückerstattungen über die Services zu abzuwickeln sowie Tickets/Registrierungen in dem dafür vorgesehenen Bereich der Services korrekt als bezahlt bzw. unbezahlt zu markieren. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlung auf Rechnung die Zahlungstransaktion ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem betreffenden Verbraucher abgewickelt wird.

4.4 Rückerstattungen.
(a) Rückerstattungsrichtlinien und -ablauf.
Unabhängig von der ausgewählten Zahlungsmethode verpflichtet sich der Veranstalter, gegenüber den Verbrauchern für jedes auf den Services veröffentlichte Event Rückerstattungsrichtlinien zu kommunizieren, die Sportanmeldungs Anforderungen an Veranstalter-Rückerstattungsrichtlinien entsprechen und nach Maßgabe derselben zu verwalten. Die Anforderungen an Veranstalter-Rückerstattungsrichtlinien werden mittels Verweis in diese Händlervereinbarung aufgenommen. Sämtliche Rückerstattungen für SPP-Transaktionen müssen über Sportanmeldung abgewickelt werden, sofern nicht anders mit Sportanmeldung vereinbart. Bei SPP-Transaktionen kann der Veranstalter Rückerstattungen an Verbraucher innerhalb bestimmter Zeitfenster nach Maßgabe unserer Zahlungsabwicklungspartner direkt über die Services in Auftrag geben. Außerhalb dieser Zeitfenster müssen Rückerstattungen von Sportanmeldung manuell abgewickelt werden. Sportanmeldung kann nach eigenem Ermessen beschließen, keine manuellen Rückerstattungen abzuwickeln; solche Rückerstattungen werden dann direkt vom Veranstalter abgewickelt. Gemäß den Anforderungen an Verbraucher-Rückerstattungsrichtlinien unterliegen Rückerstattungen, für die Sie aufgrund der Absage oder Nichterfüllung eines Events verantwortlich sind, folgenden Anforderungen:
(i) Bei vollständiger oder teilweiser Eventabsage verpflichtet sich der Veranstalter gegenüber den Verbrauchern zur Rückerstattung, wobei solche Rückerstattungen entweder über Rücklagen auf der Sportanmeldung-Plattform (z. B. zusätzliches Sicherungsguthaben) oder durch Überweisung der erforderlichen Geldmittel an Sportanmeldung zur Rückerstattung im Namen des Veranstalters gedeckt werden können.
(ii) Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass keine Rückerstattungen außerhalb der Sportanmeldung-Plattform abgewickelt werden (z. B. offline) und dass SPP-Transaktionen nur für echte Rückerstattungen durchgeführt werden können und nicht für andere Geldtransfers wie etwa Barvorschüsse.
(iii) Wenn sich der Veranstalter dafür entscheidet, Sportanmeldung die erforderlichen Geldmittel zu überweisen, damit Sportanmeldung die Rückerstattungen im Namen des Veranstalters tätigen kann, müssen diese zur Deckung der den Teilnehmern geschuldeten Beträge ausreichen und innerhalb von fünf (5) Tagen nach Absage des Events an Sportanmeldung entrichtet werden.
(iv) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Verbraucher so bald wie vertretbarer Weise möglich und vor der Uhrzeit, zu der das Event beginnen soll, von der Absage des Events zu unterrichten.
(v) Der Veranstalter ist der Hauptansprechpartner für Verbraucher in Bezug auf Rückerstattungsanforderungen und weist die Verbraucher an, keine entsprechenden Anfragen an Sportanmeldung zu richten.
(vi) Der Veranstalter hinterlegt klare Anweisungen und Kontaktinformationen für die Beantragung von Rückerstattungen für Verbraucher oder aktiviert die produktinterne Funktion „Rückerstattungsanforderungen“ und beantwortet Anfragen, die über diese Funktion bei ihm eingehen.
(vii) Der Veranstalter erkennt an, dass sich Sportanmeldung das Recht vorbehält, ihm die Kosten für Rückbelastungen im Zusammenhang mit abgesagten Events in Rechnung zu stellen, und dass die entsprechenden Beträge ebenfalls den Bestimmungen der Abschnitte 4.4(f) und 4.5 dieser Vereinbarung unterliegen.
(viii) Bei Teilabsage eines mehrtägigen Events verpflichtet sich der Veranstalter, einen Anteil des Kaufpreises für ein mehrtägiges Ticket zu erstatten, wobei dieser Anteil dem proportionalen Geldwert des entfallenen Eventanteils entsprechen muss. Verkauft der Veranstalter beispielsweise für 150 Euro ein Ticket für ein dreitägiges Festival, von dem ein Tag entfällt, muss er für den entfallenen Tag eine Rückerstattung in Höhe von 50 Euro leisten.
(ix) Im Falle einer alternativen Kompensation anstelle einer Rückerstattung des Kaufpreises muss deren Wert mindestens jenem des Tickets für das abgesagte Event entsprechen und dieser Wert muss den Verbrauchern unmissverständlich kommuniziert werden. Der Veranstalter stimmt zu, dass er auch dann für die Kosten von Rückbelastungen in Verbindung mit Bestellungen haftet, wenn eine alternative Kompensation gewährt wird.
(b) Streitigkeiten über Rückerstattungen.
Unabhängig von der ausgewählten Zahlungsmethode sind Streitigkeiten über Rückerstattungen ausschließlich zwischen Veranstalter und Verbraucher zu klären. Sportanmeldung kann im Streitfall einen Schlichtungsversuch unternehmen, aber letztendlich ist es Aufgabe des Veranstalters, den Streit beizulegen. Ungeachtet des Vorstehenden hat Sportanmeldung in Bezug auf SPP-Transaktionen das Recht, Rückerstattungen gemäß Unterabschnitt (c) im Namen des Veranstalters zu leisten.
(c) Verbindliche Rückerstattungen.
Ungeachtet des Vorstehenden ermächtigt der Veranstalter Sportanmeldung, in den folgenden Situationen Rückerstattungen zu leisten: (i) Der Veranstalter ermächtigt Sportanmeldung ausdrücklich zur Abwicklung einer bestimmten Rückerstattung; (ii) die Eventbeschreibung, die einem Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs zur Verfügung stand, weicht in wesentlichen Punkten vom tatsächlichen Event ab; (iii) Verbraucher konnten aufgrund von kapazitätsbedingten Fehlplanungen des Veranstalters oder sonstigen Sicherheitsbedenken nicht am Event teilnehmen; (iv) Sportanmeldung ist nach eigenem Ermessen der Ansicht, dass im Einzelfall gemäß den vom Veranstalter veröffentlichten Rückerstattungsrichtlinien oder den Anforderungen an Veranstalter-Rückerstattungsrichtlinien von Sportanmeldung eine Rückerstattung gerechtfertigt ist, z. B. aufgrund von anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen oder Verordnungen oder gemäß den Regeln für Zahlungssysteme; (v) Sportanmeldung ist nach eigenem Ermessen der Ansicht, dass die Nichtgewährung einer Rückerstattung zu einer Rückbelastung führen würde und Sportanmeldung bei einer Anfechtung derselben unterliegen würde; (vi) der Veranstalter hat auf der betreffenden Eventseite keine Rückerstattungsrichtlinien veröffentlicht und Sportanmeldung ist nach eigenem Ermessen der Ansicht, dass eine Rückerstattung unter den gegebenen Umständen angemessen wäre; (vii) Sportanmeldung vermutet hinter der zugrunde liegenden Transaktion nach eigenem Ermessen einen Betrugsversuch (z. B. mit gestohlenen Kreditkarten oder anderweitig keine Transaktionen im guten Glauben); oder (viii) Sportanmeldung ist nach eigenem Ermessen der Ansicht, dass die Bestellung doppelt aufgegeben wurde. Außerdem ermächtigt der Veranstalter Sportanmeldung, Rückerstattungen für jegliche Bestellungen (einschließlich solcher für nicht zusammenhängende Events) zu leisten, wenn Sportanmeldung es nach eigenem Ermessen für wahrscheinlich hält, (A) dass der Veranstalter an betrügerischen Aktivitäten beteiligt ist oder Falschangaben gemacht hat; (B) dass ein erhebliches Risiko einer Nichterfüllung durch den Veranstalter bezüglich des betreffenden Events oder zukünftiger Events besteht; (C) dass eine erhebliche Anzahl von Bestellungen Beschwerden, Rückerstattungsanfragen, Stornierungen und/oder Rückbelastungen nach sich ziehen wird; (D) dass es sich beim Veranstalter um einen verbotenen Händler handelt oder dieser die Services für verbotene Transaktionen oder verbotene Events nutzt oder eine Nichtgewährung der Rückerstattung Sportanmeldung anderweitig Haftungsansprüchen aussetzen würde. Da sämtliche Verkaufsabschlüsse letztendlich von Veranstaltern getätigt werden, stimmt der Veranstalter hiermit zu, Sportanmeldung und seine verbundenen Unternehmen für Rückerstattungen, die Sportanmeldung gemäß dieser Händlervereinbarung leistet, zu entschädigen und diese zu erstatten, es sei denn, die Notwendigkeit dieser Rückerstattungen wurde durch Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten von Sportanmeldung herbeigeführt. Der Veranstalter erkennt an und stimmt zu, dass Rückbelastungen zu Verlusten für Sportanmeldung führen, die höher sind als der Betrag der zugrunde liegenden Bestellung, und dass Sportanmeldung solche Verluste sowie den Schaden aus der Verletzung dieser Händlervereinbarung durch den Veranstalter mindern kann, indem es Rückerstattungen vor Eintreten einer Rückbelastung leistet. Im Falle, dass Sie Sportanmeldung nicht genügend Geldmittel zur Deckung verbindlicher Rückerstattungen wegen Eventabsage oder Nichterfüllung nach Maßgabe dieses Abschnitts 4.4(c) zur Verfügung stellen, erkennen Sie an und stimmen zu, dass der Fehlbetrag nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung bis zum vollständigen Ausgleich fällig und zahlbar bleibt und den Bestimmungen der Abschnitte 4.4(f) und 4.5 dieser Vereinbarung unterliegt.

4.5 Nicht ausschließliche Rechtsmittel; Steuern.
(a) Nicht ausschließliche Rechtsmittel.
Bei Versäumnis vonseiten des Veranstalters, Sportanmeldung bzw. seinen verbundenen Unternehmen jeglichen gemäß den Nutzungsbedingungen (einschließlich dieser Händlervereinbarung) geschuldeten Betrag bei Fälligkeit und nach Zustellung eines Zahlungsverzugsbescheids durch Sportanmeldung bzw. seine verbundenen Unternehmen zu zahlen, fallen auf diesen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Verzugszinsen in folgender Höhe an, je nachdem, welcher Satz niedriger ist: (i) ein Prozent (1 %) pro Monat, monatlich aufgezinst, oder (ii) der nach anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen zulässige Höchstsatz. Falls der Veranstalter bzw. ein mit ihm verbundenes Unternehmen Sportanmeldung bzw. einem mit Sportanmeldung verbundenen Unternehmen Beträge gemäß den Nutzungsbedingungen (einschließlich, ohne Beschränkung hierauf, dieser Händlervereinbarung) schuldet, ist Sportanmeldung bzw. das jeweilige verbundene Unternehmen unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte und Rechtsmittel und in dem nach anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen oder Verordnungen zulässigen Maße dazu berechtigt, (A) Beträge einzubehalten, die der Veranstalter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen für das betreffende oder ein anderes auf den Services vertriebenes Event schuldet, und den einbehaltenen Betrag mit dem geschuldeten Betrag zu verrechnen und/oder (B) eine Rechnung über diese Beträge auszustellen, falls der aktuelle Saldo des Veranstalters bzw. des verbundenen Unternehmens nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken; in diesem Fall zahlt der Veranstalter bzw. das verbundene Unternehmen solche in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum. Falls der Veranstalter bzw. ein mit ihm verbundenes Unternehmen eine fällige Zahlung nach Zustellung eines entsprechenden Zahlungsverzugsbescheids nicht begleicht, behält sich Sportanmeldung bzw. jegliches mit uns verbundene Unternehmen das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkung von sonstigen Rechten und Rechtsmitteln die Registrierung des Veranstalters bzw. des mit ihm verbundenen Unternehmens für die Services auszusetzen oder zu beenden (einschließlich aller zugehörigen Konten). Außerdem unterliegen fällige und geschuldete Beträge bei Zahlungssäumnis dem Zahlungseinzug gemäß 4.5(b).
(b) Zahlungseinzug, Beitreibungskosten.
Sportanmeldung behält sich das Recht vor, fällige und geschuldete Beträge bei Zahlungsverzug oder -säumnis einzuziehen, falls innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt. Darüber hinaus stimmt der Veranstalter zu, Sportanmeldung bzw. seine verbundenen Unternehmen unverzüglich für sämtliche Selbstzahlungen und Auslagen einschließlich vertretbarer Anwaltshonorare und -kosten, die durch den Einzug überfälliger oder sonstiger Beträge beim Veranstalter bzw. bei einem mit ihm verbundenen Unternehmen gemäß dieser Händlervereinbarung, der Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen über von Sportanmeldung oder unsere verbundenen Unternehmen bereitgestellte Services entstanden sind, zu entschädigen und diese vollständig zu erstatten. Für den Fall, dass nach Erhalt der Einzugsbenachrichtigung keine Antwort bzw. keine vollständige Zahlung erfolgt, erkennen der Veranstalter und alle mit ihm verbundenen Unternehmen an, dass Sportanmeldung und alle mit uns verbundenen Unternehmen sich das Recht vorbehalten, die überfälligen Beträge gerichtlich beizutreiben, wobei eine solche gerichtliche Betreibung ausschließlich von den Bestimmungen zu Schiedsverfahren gemäß den Nutzungsbedingungen auszunehmen ist.
Nutzung bzw. sonstige anwendbare Vereinbarungen zu von Sportanmeldung und seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellten Services.
(c) Steuern.
(ii) Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, zu ermitteln, welche Umsatz-, Vergnügungs-, Mehrwert-, Verbrauchs- und anderen Steuern, Zölle, Abgaben und Gebühren (zusammen „Steuern“) für die Nutzung der Services und über die Services generierten Umsätze anfallen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein dafür verantwortlich sind, den entsprechenden Steuerbetrag einzuziehen und an die zuständige Regierungsbehörde („Steuerbehörde“) zu entrichten. Sportanmeldung übernimmt keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die Steuerhilfsmittel oder -kalkulatoren(„Steuerhilfsmittel“), die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, alle steuerlichen Anforderungen erfüllen, die ggf. für Sie gelten, oder dass durch Nutzung der Steuerhilfsmittel der Einzug und die Entrichtung aller für Sie geltenden Steuern an die zuständige Steuerbehörde sichergestellt werden können; diese können je nach Art Ihres Events, Ihres Steuerstatus (Privatperson, juristische Person, Unternehmen, Verbraucher usw.), Ihres Standorts, des Standorts Ihrer Verbraucher, etwaiger auf Sie anwendbarer Gutschriften und Abzüge sowie anderer Faktoren variieren; hiermit entbinden Sie Sportanmeldung von jedweder Haftbarkeit in Hinsicht auf die Nutzung der zur Verfügung gestellten Steuerhilfsmittel. Diese sind nicht als juristische oder steuerrechtliche Beratung auszulegen. Sofern Sie Steuern abführen und die Sportanmeldung-Zahlungsabwicklung verwenden, zahlt Sportanmeldung Ihnen den entsprechenden Betrag zusammen mit den zugehörigen Eventregistrierungsgebühren aus. Die Entrichtung dieses Betrags an die zuständige Steuerbehörde liegt in Ihrer Verantwortung. Sofern Sie Steuerhilfsmittel verwenden, bei denen Sie zur Angabe einer Steueridentifikationsnummer aufgefordert werden, gewährleisten Sie und sichern zu, dass Ihre Angabe wahrheitsgemäß und korrekt ist. Sportanmeldung kann Sie weder juristisch noch steuerrechtlich beraten; wir empfehlen daher zur Ermittlung der für Sie geltenden Steuern die Konsultation eines Steuerberaters. Im Fall, dass eine Steuerbehörde Sportanmeldung zur Zahlung von Steuern im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Services oder über die Services generierten Umsätzen auffordert, stimmen Sie zu, Sportanmeldung den entsprechenden Steuerbetrag sowie alle damit verbundenen Kosten, Bußgelder, Zinsen und Ausgaben unverzüglich und in voller Höhe zu erstatten.
(ii) Unbeschadet des vorstehenden Absatzes ist Sportanmeldung in einigen Ländern möglicherweise dazu verpflichtet, Steuern auf die Sportanmeldung-Servicegebühren und Sportanmeldung-Zahlungsabwicklungsgebühren („Sportanmeldung-Gebühren“) einzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde zu entrichten. In diesen Ländern zieht Sportanmeldung den entsprechenden Steuerbetrag auf die Sportanmeldung-Gebühren von Ihnen ein, zu dessen Zahlung Sie sich hiermit verpflichten. Sportanmeldung kann Ihnen die Steuern auf die Sportanmeldung-Gebühren in alleinigem Ermessen in Rechnung stellen oder von dem Betrag abziehen, der andernfalls an Sie ausgezahlt würde. Mit Ausnahme der Steuern auf die Sportanmeldung-Gebühren, die Sportanmeldung gemäß diesem Absatz von Ihnen einzieht, obliegt die Verantwortung für den Einzug und die Entrichtung des für die Nutzung der Services und die über die Services generierten Umsätze anfallenden Steuerbetrags weiterhin bei Ihnen.
(iii) Gemäß den Umsatzsteuervorschriften der Europäischen Union („EU“) ist Sportanmeldung verpflichtet, (A) die Umsatzsteuer („USt.“) auf die Sportanmeldung-Servicegebühr für kostenpflichtige Tickets/Registrierungen zu erheben, die über die Website von Veranstaltern mit Sitz in der EU verkauft werden, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („USt-IdNr.“) bei Sportanmeldung hinterlegen, und (B) die erhobene USt. an die zuständige Steuerbehörde abzuführen. Wenn Sie Ihre USt-IdNr. bei Sportanmeldung hinterlegen, erheben wir keine Umsatzsteuer auf die Sportanmeldung-Servicegebühr. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Angaben zur USt-IdNr. (sofern angegeben) auf Sportanmeldung vollständig sind und im richtigen Format vorliegen. Bitte beachten Sie, dass eine Fälschung oder Falschdarstellung von Informationen zur Umgehung Ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten Geldstrafen und/oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Sie stimmen zu, Sportanmeldung unverzüglich und vollständig für alle Auslagen und Ausgaben zu entschädigen, die sich aus einer etwaigen Fälschung oder Falschdarstellung Ihrer USt-IdNr. auf der Website ergeben. Sportanmeldung verlangt von Veranstaltern nicht, dass sie über eine USt-IdNr. verfügen. Wenn Sie jedoch ein Veranstalter mit Sitz in der EU sind und über keine USt-IdNr. verfügen oder diese nicht angeben, erhebt Sportanmeldung die Umsatzsteuer auf die Sportanmeldung-Servicegebühr in Ihrem Namen und führt sie an die zuständige Behörde ab. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Sportanmeldung keine Umsatzsteuer auf die Sportanmeldung-Zahlungsabwicklungsgebühr oder den Preis der Tickets/Registrierungen erhebt, die Sie über die Website verkaufen. Weitere Informationen zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer durch Sportanmeldung erhalten Sie in diesem Artikel.
(iv) Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in Abschnitt 4.5(c)(ii) ist Sportanmeldung zudem gemäß den IRS-Vorschriften dazu verpflichtet, im Falle von Transaktionsabwicklungen und Auszahlungen an Sie, die (A) einen Bruttoumsatz von zwanzigtausend US-Dollar (20.000 USD) überschreiten und (B) mehr als zweihundert (200) Bestellungen umfassen – jeweils innerhalb eines Kalenderjahres und für die Summe Ihrer Konten – (i) den Bruttoumsatz aus Transaktionen, der im jeweiligen Kalenderjahr und in den einzelnen Monaten dieses Kalenderjahrs an Sie ausgezahlt wurde, (ii) Ihren Namen, (iiii) Ihre Adresse sowie (iv) Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („Ihre Steuerangaben“) dem IRS zu melden. Sportanmeldung ist im Rahmen dieser IRS-Vorschriften verpflichtet, entweder (A) Ihre Steuerangaben zu erfassen oder (B) festzustellen, dass es sich bei Ihnen um eine im Ausland ansässige Person handelt, die nicht der US-Besteuerung unterliegt, bevor der Grenzwert von 200 Bestellungen – bei Betrachtung der Summe Ihrer Konten – überschritten wird. Für den Fall, dass Ihre Konten die Grenze von 200 Bestellungen überschreiten, stimmen Sie zu, dass Sie so lange keine weiteren Zahlungen von Sportanmeldung erhalten, bis (A) oder (B) oben erfüllt sind. Mehr zu diesen IRS-Vorschriften und warum wir zu diesem Vorgehen verpflichtet sind, erfahren Sie in unseren FAQs zum Formular 1099-K hier.
(v) Sportanmeldung behält sich das Recht vor, Zahlungen, die Ihnen hiernach geschuldet werden, nach eigenem Ermessen zurückzuhalten und gemäß anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen, Verordnungen, Urteilen oder Anordnungen darüber zu verfügen oder zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung weiterer Beträge für nicht erhobene und abgeführte Steuern in Bezug auf Ihre Events von Ihnen zu verlangen.

4.6 Juristische Personen.
Es kann vorkommen, dass ein oder mehrere Bezahlkartensysteme von Ihnen verlangen, eine zusätzliche Vereinbarung direkt mit einem unserer Zahlungsabwicklungspartner oder mit dem betreffenden Bezahlkartensystem zu schließen. Dies geschieht normalerweise dann, wenn Ihre Transaktionen für ein bestimmtes Bezahlkartensystem in einem bestimmten Land auf Jahresbasis eine Summe von einhunderttausend US-Dollar ($ 100.000) überschreiten. Wenn wir es für wahrscheinlich halten, dass Ihr Konto unter diese zusätzliche Anforderung fällt, erhalten Sie von uns eine „Vereinbarung für juristische Personen“, der Sie zustimmen müssen, um SPP weiterhin nutzen zu können. Wenn Sie diese „Vereinbarung für juristische Personen“ nicht akzeptieren, können wir Ihr Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren bzw. auf FPP umstellen.
4.7 Heimfall an den Staat.
Wenn Ihr Konto für einen Zeitraum, der in anwendbaren Gesetzen zu nicht beanspruchtem Eigentum (z. B. Heimfall an den Staat) festgelegt ist, keine Aktivität aufweist und wir im Besitz von zu Ihrem Konto gehörenden Geldern sind, benachrichtigen wir Sie gemäß den anwendbaren Gesetzen. Wenn Sie nicht innerhalb des Ihnen mitgeteilten Zeitrahmens Anspruch auf die betreffenden Gelder erheben, übergeben wir diese gemäß den anwendbaren Gesetzen an die zuständige Behörde.

5. Verbotene Händler; verbotene Events; verbotene Transaktionen.
Werde im Bedarfsfall darüber informiert.

5.1 Verbotene Händler.
Indem Sie sich für die Services registrieren und diese Händlervereinbarung akzeptieren, sichern Sie Folgendes zu und gewährleisten es:
(a) Sie sind nicht Staatsangehöriger eines Landes, für das die USA, das Vereinigte Königreich, die Europäische Union, Australien oder Kanada ein Ausfuhrverbot für Waren und/oder Dienstleistungen vom Typ der Services verhängt haben („ausgeschlossene Länder“); außerdem haben Sie ihren Sitz nicht in einem solchen Land und sind nicht dort ansässig;
(b) Sie sind keine natürliche oder juristische Person, die (i) auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Amtes zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control), der Liste der Foreign Sanctions Evaders oder der Liste des Palästinensischen Legislativrats steht; (ii) auf der Liste der durch das US-Außenministerium ausgewiesenen terroristischen Organisationen im Ausland steht; (iii) auf der Liste der Denied Persons des US-Wirtschafts- und Sicherheitsbüros (Bureau of Industry and Security) steht; (iv) auf der vom britischen Schatzamt (HM Treasury) veröffentlichten konsolidierten Liste der Ziele steht; (v) auf der konsolidierten Liste des australischen Außen- und Handelsministeriums (Department of Foreign Affairs and Trade) steht oder (vi) in einem anderen Land Sanktionen unterliegt; außerdem stehen Sie nicht unter der Kontrolle einer entsprechenden natürlichen oder juristischen Person und sind nicht mit einer solchen verbunden;
(c) Sie stehen weder in der MasterCard MATCH-Datenbank der gekündigten Händler noch auf der Liste der von Visa gekündigten Händler und Ihr Zugang zu den einzelnen Bezahlkartensystemen und alternativen Bezahlsystemen ist gegenwärtig weder vorübergehend noch dauerhaft gesperrt.
Falls Sie, wie von Sportanmeldung nach eigenem Ermessen festgelegt, in eine der oben genannten Kategorien fallen, gelten Sie als „verbotener Händler“.

5.2 Verbotene Events.
Sie dürfen auf den Services keine Events veröffentlichen bzw. über die Services Aktivitäten vornehmen, die:
(a) eine Verletzung von anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen oder Verordnungen darstellen oder ermöglichen;
(b) nach den Regeln für Zahlungssysteme verboten wären;
(c) in ausgeschlossene Ländern stattfinden oder
(d) Inhalte (wie in den Nutzungsbedingungen definiert) enthalten, die gegen die Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien von Sportanmeldung verstoßen.
Wenn ein Event, wie von Sportanmeldung nach eigenem Ermessen festgelegt, in eine der oben genannten Kategorien fällt, gilt es als „verbotenes Event“.

5.3 Verbotene Transaktionen.
Sie dürfen SPP nicht zur Verarbeitung der folgenden Transaktionen nutzen und Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie über die Services keine solchen Transaktionen zur Abwicklung einreichen:
(a) Transaktionen, die nach den Regeln für Zahlungssysteme als „hohes Risiko“ eingestuft werden (oder in eine andere Kategorie eingeordnet werden, die Einschränkungen unterliegt), z. B. Transaktionen in Bezug auf sexuelle Inhalte und Aktivitäten, illegale Waren bzw. Dienstleistungen (einschließlich Cannabis) sowie damit verbundene Utensilien, Kryptowährungen, Verlosungen, Gewinnspiele oder Glücksspiele;
(b) betrügerische oder kriminelle Transaktionen,
(c) Transaktionen, die nach dem Unlawful Gambling Enforcement Act von 2006 oder Regulation GG verboten sind, und
(d) Transaktionen, bei denen Geld an eine andere Partei gezahlt würde, ohne dass tatsächlich Tickets/Registrierungen für ein Event gekauft, Spenden für ein Event eingeworben oder Artikel im Zusammenhang mit einem Event verkauft werden.
Wenn eine Transaktion, wie von Sportanmeldung nach eigenem Ermessen festgelegt, in eine der oben genannten Kategorien fällt, gilt sie als „verbotene Transaktion“.

5.4 Rechtsmittel.
Falls Sportanmeldung feststellt, dass Sie als verbotener Händler gelten, dass Sie ein verbotenes Event veröffentlicht haben und/oder dass Sie eine verbotene Transaktion verarbeitet bzw. dies versucht haben, darf Sportanmeldung nach eigenem Ermessen sämtliche nachstehenden Maßnahmen ergreifen, und zwar zusätzlich zu den Rechtsmitteln, über die Sportanmeldung laut Gesetz oder gemäß den Nutzungsbedingungen verfügt:
(a) Ihr Sportanmeldung-Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren,
(b) verbotene Events oder Teile davon ändern, bearbeiten oder entfernen,
(c) sämtliche Ihrer Transaktionen sperren, rückgängig machen oder zurückerstatten,
(d) sämtliche mit Ihrem Konto verbundenen Gelder einbehalten, soweit gemäß anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen, Verordnungen, Urteilen oder Anordnungen erforderlich, sowie
(e) Informationen zu Ihnen, Ihren Events und/oder Ihren Transaktionen zwecks weiterer Maßnahmen an unsere Zahlungsabwicklungspartner, die Bezahlkartensysteme, die alternativen Bezahlsysteme und/oder zuständige Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

6. Zusicherungen und Gewährleistungen.
Zusätzlich zu den hierin enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen sichern Sie Folgendes zu und gewährleisten es: (a) Falls Sie eine juristische Person vertreten, ist diese ordnungsgemäß organisiert, wirksam bestehend und in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Pflichten geführt, nach Maßgabe der Gesetze des Landes/des Bundesstaates ihrer Gründung; (b) Sie bzw. die von Ihnen vertretene juristische Person (falls zutreffend) verfügen über die erforderliche Vollmacht und Befugnis, diese Vereinbarung einzugehen und alle hierunter geplanten Transaktionen auszuüben; (c) der Abschluss und die Erfüllung dieser Vereinbarung durch Sie oder ggf. die von Ihnen vertretene juristische Person führt nicht zu einer Verletzung und bedeutet keine Nichteinhaltung von anwendbaren örtlichen, bundesstaatlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen, Verordnungen, Urteilen oder Anordnungen bzw. einer anderen Vereinbarung, bei der Sie Vertragspartei sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf andere Vereinbarungen bezüglich des Verkaufs von Tickets/Registrierungen; (d) falls Sie eine juristische Person vertreten, verfügen Sie über das volle Recht, die rechtliche Vollmacht und Vertretungsbefugnis, diese juristische Person an die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu binden.
Darüber hinaus sichern Sie zu, gewährleisten und erkennen an, dass Sie (und nicht wir) allein dafür verantwortlich sind, einen ordnungsgemäßen Buchungsvorgang für Ihre Events sicherzustellen und nur gültige Tickets anzunehmen. Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass Sportanmeldung nicht für Kosten haftet, die durch die Vorlage ungültiger bzw. Nichtvorlage gültiger Tickets oder Annahme ungültiger bzw. Ablehnung gültiger Tickets entstehen, und zwar auch in Bezug auf Tickets, die durch Betrug oder Täuschung erworben wurden oder einen solchen Betrug oder eine solche Täuschung darstellen.

7. Kündigung.
Zusätzlich zu unserem Recht, die Nutzung der Services durch Sie gemäß den Nutzungsbedingungen zu kündigen, darf Sportanmeldung in folgenden Fällen diese Händlervereinbarung kündigen und Ihnen das Recht entziehen, die Services für die Erstellung, Bewerbung und/oder Entgegennahme von Verkaufserlösen für Events zu nutzen: (a) wenn Sie gegen jegliche Bestimmung dieser Händlervereinbarung verstoßen, (b) wenn unsere Zahlungsabwicklungspartner und/oder die Bezahlkartensysteme oder alternativen Bezahlsysteme uns nach alleinigem Ermessen das Recht entziehen, den SPP-Service bereitzustellen, oder Ihnen das Recht entziehen, Zahlungen über den SPP-Service entgegenzunehmen, (c) wenn rechtliche Schritte gegen Sportanmeldung eingeleitet werden, um Geldmittel oder sonstiges Vermögen, dessen Eigentümer Sie sind und das sich in Sportanmeldungs Besitz befindet, nach US-amerikanischem Recht zu pfänden („garnishment“) oder zu beschlagnahmen („attachment“) oder; (d) wenn Sportanmeldung nach Abschnitt 9-406 des UCC durch eine „Notice of UCC Demand“ oder ähnliche Mitteilung oder eine „UCC-1 Financing Statement“ in Kenntnis gesetzt wird, dass Sie Ihrem Kreditgeber als Sicherungsgläubiger ein Recht auf Forderungsabtretung eingeräumt haben.

Links:

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